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Förderübersicht 2021

Im Jahr 2021 hat sich einiges geändert hinsichtlich der Förderung von Sanierungsmaßnahmen (Bafa) und der Förderung von Neubauten (KfW Effizienzhaus). Im Folgenden eine Übersicht über aktuelle Fördermaßnahmen.

Sanierungsmaßnahmen (Bafa):

1. Bauteilgruppe: Außenwände

  • Außenwände erreichen einen Wärmedurchgangskoeffizienten von maximal 0,20 W/(m2K).
  • Einblasdämmung/Kerndämmung bei bestehenden zweischaligem Mauerwerk erreicht eine Wärmedurchleitungsfähigkeit von maximal 0,035 W/(mK).
  • Außenwände mit Sichtfachwerk erreichen einen Wärmedurchgangskoeffizienten von maximal 0,65 W/(m2K).

2. Bauteilgruppe: Fenster, Fenstertüren, Dachflächenfenster, Glasdächer, Außentüren und Vorhangfassaden

  • Neue Fenster, Balkon- und Terrassentüren besitzen einen Wärmedurchgangskoeffizienten von maximal 0,95 W/(m2K).
  • Ertüchtigte Fenster, Balkon- und Terrassentüren besitzen einen Wärmedurchgangskoeffizienten von maximal 1,3 W/(m2K).
  • Barrierearme oder einbruchhemmende Fenster, Balkon- und Terrassentüren besitzen einen Wärmedurchgangskoeffizienten von maximal 1,1 W/(m2K).
  • Fenster, Balkon- und Terrassentüren mit Sonderverglasung gemäß TMA besitzen einen Wärmedurchgangskoeffizienten von maximal 1,1 W/(m2K).
  • Dachflächenfenster besitzen einen Wärmedurchgangskoeffizienten von maximal 1,0 W/(m2K).
  • Glasdächer besitzen einen Wärmedurchgangskoeffizienten von maximal 1,6 W/(m2K).
  • Lichtbänder und Lichtkuppeln besitzen einen Wärmedurchgangskoeffizienten von maximal 1,5 W/(m2K).
  • Vorhangfassaden besitzen gemäß TMA einen Wärmedurchgangskoeffizienten von maximal 1,3 W/(m2K).
  • Außentüren beheizter Räume sowie Hauseingangstüren besitzen gemäß TMA einen Wärmedurchgangskoeffizienten von maximal 1,3 W/(m2K).

3. Bauteilgruppe: Dachflächen sowie Decken und Wände gegen unbeheizte Räume, Bodenflächen

  • Dachflächen von Schrägdächern und dazugehörigen Kehlbalkenlagen erreichen einen Wärmedurchgangskoeffizienten von maximal 0,14 W/(m2K).
  • Dachgauben erreichen einen Wärmedurchgangskoeffizienten von maximal 0,20 W/(m2K).
  • Oberste Geschossdecken und Wände (einschließlich Abseitenwände) gegen unbeheizte Dachräume erreichen einen Wärmedurchgangskoeffizienten von maximal 0,14 W/(m2K).
  • Flachdächer und Dachflächen mit Abdichtung erreichen einen Wärmedurchgangskoeffizienten von maximal 0,14 W/(m2K).
  • Wände gegen Erdreich oder unbeheizte Räume sowie Kellerräume erreichen einen Wärmedurchgangskoeffizienten von maximal 0,25 W/(m2K).
  • Decken gegen unbeheizte Räume sowie Kellerdecken erreichen einen Wärmedurchgangskoeffizienten von maximal 0,25 W/(m2K).
  • Geschossdecken gegen Außenluft von unten erreichen einen Wärmedurchgangskoeffizienten von maximal 0,20 W/(m2K).
  • Bodenflächen gegen Erdreich erreichen einen Wärmedurchgangskoeffizienten von maximal 0,25 W/(m2K).
  • Neuer Fußbodenaufbau bei bestehenden Bodenflächen gegen Erdreich erreicht einen Wärmedurchgangskoeffizienten von maximal 0,35 W/(m2K).

4. Sommerlicher Wärmeschutz

5. Maßnahmen an der Anlagentechnik außer Heizung

6. Anlagen zur Wärmeerzeugung

7. Installation einer oder mehrerer Anlagen zur Wärmeerzeugung z. B. Gas-Hybridheizung, Wärmepumpe, Biomasse, etc.

  • Errichtung oder Erweiterung eines Gebäudenetzes und / oder der Anschluss an ein Gebäudenetz oder Wärmenetz

8. Maßnahmen zur Heizungsoptimierung

9. Fachplanung und Baubegleitung

  • Im Zusammenhang mit der Umsetzung von o.g. geförderten Maßnahmen sollen energetische Fachplanungs- und Baubegleitungsleistungen gefördert werden.

Effizienzhaus (KfW):

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Quelle: kfw.de

Ablauf:

  • Vorgespräch mit dem Energieberater und ggf. Ortstermin
  • Einholen von Angeboten durch den Eigentümer
  • Erstellen der technischen Projektbeschreibung durch den Energieberater
  • Antragsstellung beim BAFA durch Energieberater oder Eigentümer
  • Abwarten der Zusage (Dauer ca 4 Wochen)
  • Bestellen der Handwerker und Durchführung der Maßnahmen
  • Durchführungsdauer bis 2 Jahre.
  • Schlußgespräch mit dem Energieberater mit Ortstermin
    Zwischenortstermine sind ebenfalls möglich.
  • Abschlußunterlagen fertig machen durch den Energieberater und Eigentümer

Wie hoch wird gefördert:

  • Bis zu 20% Zuschuß auf alle Maßnahmen die im Zusammenhang stehen mit der energetischen Modernisierung.
  • Bis zu 25% wenn vorher ein individueller Sanierungsfahrplan vom
    Energieberater erstellt wurde. Kosten 325,00 €
  • 50% Zuschuß auf die Rechnung des Energieberaters für die
    Baubegleitung