Wird im Anschluss an eine unserer Energieberatungen eine Maßnahme umgesetzt, erhalten Sie 5% Extraförderung durch…
2022 Förderübersicht
Hinweis: Die Aktualität der Informationen kann durch häufige Gesetzesänderungen in den Förderrichtlinien nicht garantiert werden. Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf, um das vorliegende Projekt (Sanierungsfahrplan, Energieausweis, BlowerDoor, Energieberatung, etc.) individuell zu besprechen.
Quelle der Übersicht ist der Förderkompass der BAFA (Stand Juni 2022)
Energieberatung für Wohngebäude
Was?
Förderfähig ist eine Energieberatung, die das gesamte Wohngebäude einschließlich der Nutzbarkeit erneuerbarer Energien untersucht. Ein qualifizierter
Energieberater erstellt für den Kunden einen Energieberatungsbericht, vorzugsweise einen individuellen Sanierungsfahrplan. Der Kunde hat hierbei die
Wahl: Er kann sich entweder zeigen lassen, wie das Wohngebäude in einem Zug
zu einem BEG-Effizienzhaus modernisiert werden kann. Oder er hat Interesse
an einer energetischen Sanierung, die Schritt-für-Schritt erfolgen soll. Der
Energieberater macht dann Vorschläge für aufeinander abgestimmte Maßnahmen, die nach und nach, das heißt über einen längeren Zeitraum, umgesetzt
werden können
Wer?
Zielgruppe der Förderung sind Eigentümer von Wohngebäuden, Wohnungseigentümer, Nießbrauchsberechtigte sowie Wohnraummieter und -pächter in
Deutschland.
Wie?
- Gefördert wird die Energieberatung durch Zuschuss, der an den Energieberater ausgezahlt wird. Die Zuschusshöhe beträgt 80 % des förderfähigen
Beratungshonorars, maximal jedoch 1.300 Euro bei Ein-/Zweifamilienhäusern und höchstens 1.700 Euro bei Wohnhäusern ab drei Wohneinheiten. - Einen weiteren Zuschuss von maximal 500 Euro gibt es für die Beratung von
Wohnungseigentümergemeinschaften, wenn der Energieberatungsbericht
zusätzlich in einer Versammlung der Wohnungseigentümer oder einer
Sitzung des Beirats erläutert wird.
Bundesförderung für effiziente Gebäude
Was?
BEG Einzelmaßnahmen
- Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle (Beantragung immer mit
Energieeffizienz-Experten und Expertinnen) - Anlagentechnik außer Heizung (Beantragung immer mit
Energieeffizienz-Experten und Expertinnen) - Anlagen zur Wärmeerzeugung
- Heizungsoptimierung
- Fachplanung und Baubegleitung
Wer?
- Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschafte
- Freiberuflich Tätige
- Kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Gemeinde- und
Zweckverbände, sowie rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe von
kommunalen Gebietskörperschaften - Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, zum Beispiel
Kammern oder Verbände - gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen
- Unternehmen, einschließlich Einzelunternehmer und kommunale
Unternehmen - Sonstige juristische Personen des Privatrechts, einschließlich
Wohnungsbaugenossenschaften
Wie?