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2022 Förderübersicht

Hinweis: Die Aktualität der Informationen kann durch häufige Gesetzesänderungen in den Förderrichtlinien nicht garantiert werden. Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf, um das vorliegende Projekt (Sanierungsfahrplan, Energieausweis, BlowerDoor, Energieberatung, etc.) individuell zu besprechen.

Quelle der Übersicht ist der Förderkompass der BAFA (Stand Juni 2022)

Energieberatung für Wohngebäude

Was?

Förderfähig ist eine Energieberatung, die das gesamte Wohngebäude einschließlich der Nutzbarkeit erneuerbarer Energien untersucht. Ein qualifizierter
Energieberater erstellt für den Kunden einen Energieberatungsbericht, vorzugsweise einen individuellen Sanierungsfahrplan. Der Kunde hat hierbei die
Wahl: Er kann sich entweder zeigen lassen, wie das Wohngebäude in einem Zug
zu einem BEG-Effizienzhaus modernisiert werden kann. Oder er hat Interesse
an einer energetischen Sanierung, die Schritt-für-Schritt erfolgen soll. Der
Energieberater macht dann Vorschläge für aufeinander abgestimmte Maßnahmen, die nach und nach, das heißt über einen längeren Zeitraum, umgesetzt
werden können

Wer?

Zielgruppe der Förderung sind Eigentümer von Wohngebäuden, Wohnungseigentümer, Nießbrauchsberechtigte sowie Wohnraummieter und -pächter in
Deutschland.

Wie?

  • Gefördert wird die Energieberatung durch Zuschuss, der an den Energieberater ausgezahlt wird. Die Zuschusshöhe beträgt 80 % des förderfähigen
    Beratungshonorars, maximal jedoch 1.300 Euro bei Ein-/Zweifamilienhäusern und höchstens 1.700 Euro bei Wohnhäusern ab drei Wohneinheiten.
  • Einen weiteren Zuschuss von maximal 500 Euro gibt es für die Beratung von
    Wohnungseigentümergemeinschaften, wenn der Energieberatungsbericht
    zusätzlich in einer Versammlung der Wohnungseigentümer oder einer
    Sitzung des Beirats erläutert wird.

Bundesförderung für effiziente Gebäude

Was?

BEG Einzelmaßnahmen

  • Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle (Beantragung immer mit
    Energieeffizienz-Experten und Expertinnen)
  • Anlagentechnik außer Heizung (Beantragung immer mit
    Energieeffizienz-Experten und Expertinnen)
  • Anlagen zur Wärmeerzeugung
  • Heizungsoptimierung
  • Fachplanung und Baubegleitung

Wer?

  • Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschafte
  • Freiberuflich Tätige
  • Kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Gemeinde- und
    Zweckverbände, sowie rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe von
    kommunalen Gebietskörperschaften
  • Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, zum Beispiel
    Kammern oder Verbände
  • gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen
  • Unternehmen, einschließlich Einzelunternehmer und kommunale
    Unternehmen
  • Sonstige juristische Personen des Privatrechts, einschließlich
    Wohnungsbaugenossenschaften

Wie?