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Sachkundige Energieberatung mit dena-Zertifizierung

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Erfahrung aus mehr als 1000 ausgestellten Energieausweisen

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Infos

Mit einem energetisch sanierten Zuhause sparen Sie Heizkosten, erhöhen den Wohnkomfort sowie den Wert Ihrer Immobilie und tun etwas Gutes für die Umwelt. Einfach drauflos zu sanieren kann auf Dauer teuer werden: Ohne schlüssiges Gesamtkonzept können einzelne Sanierungsmaßnahmen den Weg zu einer optimalen Lösung im wahrsten Sinne des Wortes verbauen. Deshalb sollten Sie sich vor Ort in den eigenen vier Wänden beraten lassen – mit der Energieberatung für Wohngebäude (Vor-Ort-Beratung, individueller Sanierungsfahrplan), die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) finanziell gefördert wird.

Wir kommen zu Ihnen nach Hause und nehmen den Zustand Ihres Gebäudes unter die Lupe: das Heizungssystem, das Dach, die Fenster, die Kellerdecke und Außenfassade. Anschließend erhalten Sie ein maßgeschneidertes Sanierungskonzept beispielsweise in Form eines individuellen Sanierungsfahrplans. Dabei werden Besonderheiten Ihres Gebäudes ebenso berücksichtigt wie Ihre Vorstellungen sowie die finanzielle und familiäre Situation. Sie erfahren zudem, wie Sie erneuerbare Energien nutzen können. Je nach Wunsch bekommen Sie einen Fahrplan für eine Komplettsanierung oder eine schrittweise Sanierung mitaufeinander abgestimmten Einzelmaßnahmen.

Was wird gefördert?

Das BMWi fördert die Beratung und die anschließende Erstellung eines (individuellen) Sanierungsfahrplans für das gesamte Wohngebäude. Von den anfallenden Beratungskosten übernimmt das BMWi 80 Prozent, jedoch höchstens

  •  1.300 Euro für Ein- und Zweifamilienhäuser,
  •  1.700 Euro für Gebäude mit mehr als drei Wohn-
    einheiten.

Für Wohnungseigentümergemeinschaften gibt es einen zusätzlichen Zuschuss von bis zu 500 Euro, wenn der Energieberater das Sanierungskonzept bei einer Wohnungseigentümerversammlung oder Beiratssitzung vorstellt.

Wer wird gefördert?

Die geförderte Energieberatung für Wohngebäude richtet sich an:

  • Haus- und Wohnungseigentümer
  • Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)
  • Mieter und Pächter
  • Nießbrauchberechtigte

Damit Sie die staatliche Förderung erhalten können, muss Ihr Gebäude folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Das Gebäude steht in Deutschland.
  • Der Bauantrag bzw. die Bauanzeige muss mindestens zehn Jahre zurückliegen.
  • Das Gebäude dien überwiegend dem Wohnen.

Was muss ich tun?

Im ersten Schritt kontaktieren Sie uns einfach telefonisch oder über das Kontaktformular, sodass die anzustrebenden Sanierungsmaßnahmen besprochen und gemeinsam die beste Lösung für Ihr Haus (Neubau oder Bestand) gefunden werden kann. Auf der Seite Aktuelles können Sie auf einen Blick die neuesten Fördermaßnahmen einsehen.

Quelle: BMWi

Kurzum

Der Energieausweis ist Pflicht für Neubauten oder beim Verkauf bzw. Vermieten von Wohnungen und Gebäuden. Mit dem Energieausweis sollen potentielle Kauf- oder Mietinteressenten über die energetische Effizienz des Miet- oder Verkaufsobjekts aufgeklärt werden. Für Eigentümer ist der Energieausweis eine Orientierungshilfe zur energetischen Modernisierung des Gebäudes und gibt Aufschluss darüber, welche energetischen Mängel bestehen und mit welchen Maßnahmen die Energieeffizienz verbessert werden kann. Seit dem 1. Mai 2014 ist die Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) rechtskräftig, die die Rahmenbedingungen des Energieausweises gesetzlich regelt. Zur Bestimmung des Energievebrauchs kann sowohl der Energiebedarf als auch der Energieverbrauch als Grundlage genommen werden.

Wann brauchen Sie einen Energieausweis?

  • Bei Verkauf, Vermietung oder Verpachtung von Wohnungen und Gebäuden
  • Bei Neubauten
  • Bei Sanierung der Außenhülle von Bestandsgebäuden (Gesamtbilanzierung nach EnEV)
  • Für öffentlich genutzte Gebäude mit mehr als 500 m² Nutzfläche (ab 8. Juli 2015: mehr als 250 m² Nutzfläche), die von Menschen häufig aufgesucht werden (Büro- und Verwaltungsgebäude, Gewerbe- oder Einkaufszentren und sonstige öffentliche Gebäude)

Ausnahmen

  • kleine Gebäude bis 50 m² Nutzfläche
  • Baudenkmäler (§ 16 Abs. 5 EnEV)
  • Selbstnutzung des Eigenheims ohne Verkauf oder Vermietung

Welcher Energieausweis ist zulässig?

  • Wohngebäude mit 1-4 Wohneinheiten, Bauantrag vor 01.11.1977, Anforderungen der 1. Wärmeschutzverordnung 1977 nicht erfüllt: Nur Bedarfsausweis
  • Wohngebäude mit 1-4 Wohneinheiten, Bauantrag vor 01.11.1977, Anforderungen der 1. Wärmeschutzverordnung 1977 sind erfüllt: Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis
  • Wohngebäude mit 1-4 Wohneinheiten, Bauantrag nach 01.11.1977: Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis
  • Wohngebäude mit 5 oder mehr Wohneinheiten: Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis
  • Nichtwohngebäude: Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis

Bei Verkauf oder Neuvermietung ohne Aushang eines vollständigen, korrekten Energieausweises drohen Bußgelder bis 15.000€.

Beim bedarfsorientierten Energieausweis wird der Energiebedarf anhand der aktuellen energetischen Effizienz der Gebäudehülle und der Haustechnik berechnet. Dabei wird ein durchschnittliches Nutzerverhalten angenommen, somit können die geschätzten Energieverbräuche untereinander verglichen werden. Zur Bestimmung und Aufnahme der Gebäudeparameter durch einen Fachmann ist daher ein Ortstermin unerlässlich.

Beim Energieverbrauchsausweis werden verbrauchsbezogene Kenndaten zur Bestimmung des Endenergiebedarfs eines Hauses herangezogen. Es werden Verbrauchsdaten für Heizungs- und Warmwasserbereitung von drei aufeinanderfolgenden Jahren sowie der eingesetzte Brennstoff berücksichtigt. Damit die Ergebnisse vergleichbar werden, müssen die Verbrauchsdaten an das schwankende Klima in Form einer Witterungsbereinigung angepasst werden. Der Energieverbrauchsausweis ist eine schnelle und kostengünstige Lösung zur Bestimmung des Energieverbrauchs. Lassen Sie sich von uns informieren, welche Form des Energieausweises besser für Sie besser geeignet ist.

Die BlowerDoor Messung

Anhaltend hohe Energiepreise unterstreichen die Notwendigkeit des energieeffizienten Bauens und Sanierens. Auch die Gesetzgebung fordert im Rahmen umweltpolitischer Maßnahmen die Luftdichtheit der Gebäudehülle für jede neu erstellte Immobilie, denn diese ist die Voraussetzung für die Realisation zeitgemäßer Energiekonzepte: Energetische Maßnahmen wie beispielsweise der Einbau moderner Heizsysteme oder Fenster erreichen ihr Potenzial erst, wenn unerwünschte Leckagen in der Gebäudehülle beseitigt werden.

Typische Leckagen treten überwiegend in folgenden
Bereichen auf:

  • bei Verbindungen und Stößen von Bauteilen
  • bei Rohr- und Kabeldurchführungen durch die Luftdichtheitsschicht
  • bei Anschlüssen zum Boden bei Türen und bodentiefen Fenstern im ausgebauten Dachgeschoss
  • an Stoßstellen verschiedener Baumaterialien (z.B. Massiv-/Leichtbau)
  • bei Anbauten und Erkern
  • an Fenster- und Außentürlaibungen
  • bei Dachflächenfenstern und Gauben
  • bei Bodenluken

Quelle: Die BlowerDoor Messung, BlowerDoor GmbH

Kurzum

Der Blower-Door-Test ist ein unerlässliches Werkzeug für die Feststellung der Dichtigkeit Ihrer Gebäudehülle. Je nach KfW Förderung ist ein solcher Test vorgeschrieben und es gelten Grenzwerte, die einzuhalten sind. Der Test wird baubegleitend durchgeführt – meist nach Abschluss kritischer Bauabschnitte und die Durchführung dauert idR. 1-3 Stunden. Durch unterschiedliche Anforderungen und Baugeometrien ist eine individuelle Beratung der erste Schritt, bitte kontaktieren Sie uns für ein Erstgespräch oder Terminvereinbarung.

Der hydraulische Abgleich ist ein Verfahren, um die Energieffizienz Ihrer Heizungsanlage zu optimieren. Es soll erreicht werden, dass alle Heizkörper mit der genau richtigen Menge an Heizwasser versorgt werden. Ist dies nicht der Fall, so sinkt der Komfort durch unterschiedlich temperierte Räume und der Energieverbrauch steigt. Mit einem hydraulischen Abgleich durch einen Fachmann kann bis zu 10% Energieeinsparung und spürbar besserer Wohnkomfort durch gleichmäßig temperierte Räume erreicht werden. Der hydraulische Abgleich ist Voraussetzung für Fördermittel bei der Heizungsmodernisierung und wird mit bis zu 50% gefördert (BAFA oder KfW). In der Regel muss Ihre Anlage nur einmalig abgeglichen werden – die Vorteile liegen also auf der Hand! Kontaktieren Sie für Terminanfragen oder Fragen rund um den hydraulischen Abgleich bzw. der Förderung.

Kosten: ab 240€ 

Schritte zum Energieausweis

Schritt 1:
Kontaktaufnahme
Kontaktieren Sie uns, um einen Termin zu vereinbaren oder bei allgemeinen Fragen

Schritt 2:
Ortstermin

Zur Aufnahme aller relevanten Daten zur Erstellung des Energieausweises

Schritt 3:
Bearbeitung 

Wir erstellen umgehend den Energieausweis und übergeben ihn postalisch oder als PDF

Termin benötigt?

Kontaktieren Sie uns für eine kostenlose Erstberatung oder für eine Vereinbarung eines passenden Termins für Sie.